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Warenwirtschaft für passive Lohnveredelung

Eine einfache Warenwirtschaft für passive Lohnveredelung – intuitiv und übersichtlich. Dabei ist keinerlei Installation notwendig und keine besondere Hardware. Zur Nutzung des Indigo PLV-Moduls starten Sie einfach Ihren Lieblingsbrowser und legen los. Im Mode-Großhandel ist die Indigo Warenwirtschaft für Passiven Lohnveredelung sehr überzeugend. Sie sind Mode-Großhändler und produzieren Ihre Textilien selbst? Auch mit mehreren Produktionsstandorten behalten Sie spielerisch die Übersicht. Starten Sie einfach Ihre PLV-Prozesse, verwalten und disponieren Sie Materialien.

Der Ablauf für die Passive Lohnveredelung ist denkbar einfach:

  • Legen Sie pro Lieferant die benötigten Materialien an
  • Erfassen Sie dann für Ihre Handels-Artikel entsprechende Stücklisten
  • Erstellen Sie einen Produktionauftrag – schon jetzt können Sie den Materialbedarf erkennen
  • Mithilfe der Material-Disposition erkennen Sie nun, ob Sie am jeweiligen Produktions-Standort über ausreichende Materialien verfügen
  • Bestellen Sie Material bei Ihren Lieferanten mit einem Klick nach

Passive Lohnveredelung par excellence! Zu schön, um war zu sein? Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unser Demosystem zeigen.

Noch keine Erfahrung im Bereich Passiver Lohnveredelung? Dieser Wikipedia-Artikel bietet einen guten Einstieg.

Unter passiver Lohnveredelung versteht man die Auslagerung bestimmter Arbeitsprozesse aus dem eigenen in ein fremdes Unternehmen Klingt einfach, ist es aber nicht, denn auch datentechnisch muss das Warenwirtschaftssystem den Prozess der Auslagerung, die damit verbundene Materialdisposition, die Warenbestände und Flüsse im Blick behalten.


Zollrechtliche Themen

Damit die veredelten Textilien bei ihrer Einfuhr zolltechnisch nicht voll belastet werden, gibt es für die passive Veredelung gesonderte Regelungen. Vereinfacht gesagt wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt, dass in der fertigen Handelswaren ja bereits Produkte aus dem gleichen Zollgebiet enthalten sind. Insofern wird  für Wiedereingeführte Waren aus wirtschaftlichen Gründen kein Zoll erhoben.

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